selbstErfahrung …
Sich selber kennenzulernen ist spannend.
Sich selber WAHRzunehmen ist großartig.
Sich selbst zu ent-DECKEn, kann neue Aspekte an die Oberfläche bringen.
Sich selber zu begegenen ist berührend.
Sich selbst zu spüren ist WUNDER-voll.
Sich getrauen, sich sich selbst zu zeigen … einzigartig!
SelbstErfahrung schenkt einen neuen Blickwinkel auf die eigene Person. Sie trägt dazu bei, dass man Verhaltensmuster bewusst wahrnimmt, die eigene Reaktion in verschiedensten Situationen hinterfragt und möglicherweise Lust und Freude daran findet, neue Wege einzuschlagen.
SelbstErfahrung im Zuge einer Ausbildung soll zusätzlich die Möglichkeit bieten, erlernte Methoden an sich selbst zu spüren und so wirklich kennenzulernen, bevor man sie anwendet. Man erfährt außerdem die Wirkweise eines gelungenen Settings, man spürt die unterschiedlichsten Gefühle als Reaktion auf Interventionen (von Ängsten über Widerstände bis hin zu selbstZufriedenheit) und man übt sich in der Erfahrung einer Beziehung zu einer Beraterin.
gruppenSELBSTerfahrung ist eine tolle Möglichkeit, sich in einer vertrauten Gruppe selbst zu zeigen. Jeder kann sich in seinem eigenen Tempo der Gruppe öffnen und mutig ins Außen gehen. Dabei geht es um das Verstehen des eigenen Verhaltens, um das Reflektieren von Beziehungen, das Aufzeigen verschiedenster Wege bei Problemen und Konflikten und natürlich auch darum, sich selbst als starke, gefühlsvolle und einzigartige Person zu erleben.
gruppenSELBSTerfahrung im Zuge einer Ausbildung soll zusätzlich die Möglichkeit bieten, erlernte Methoden an sich selbst zu spüren und so wirklich kennenzulernen, bevor man sie anwendet. Des Weiteren kann man innerhalb einer Gruppe in die unterschiedlichen Rollen eintauchen und so die eigenen Gefühle als Reaktion auf Interventionen (von Ängsten über Widerstände bis hin zu selbstZufriedenheit) wahrnehmen und eindeutig zuordnen. Man übt, sich in einer Gruppe selbst zu erfahren!
Aufgrund der Ausbildung für das Gewerbe der Lebens-& Sozialberatung bin ich nach BGBI II Nr. 112/2006 §4 (3) 1 befugt Einzel- und Gruppenselbsterfahrung anzubieten.